penny.cilin
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Neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema "Überwachung am Arbeitsplatz: Wenn der Chef mitliest"

Auf Heise Newsticker wurde ein Bericht veröffentlich, welches negative Folgen für Arbeitnehmer haben kann.
So haben die Bundesrichter in ihrer Entscheidung festgelegt, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten.

Heiseartikel: Überwachung am Arbeitsplatz: Wenn der Chef mitliest

Grundsätzlich gilt: Ohne Grund dürfen Arbeitgebern ihren Angestellten nicht bis ins Kleinste nachstellen. Hier gilt das Mittel der Verhältnismäßigkeit: Sind beispielsweise in einem Laden völlig offen und aus betrieblich nachvollziehbaren Gründen Überwachungskameras angebracht, können sich Angestellte nicht ohne weiteres auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht berufen. Installiert ein Chef hingegen eine versteckte Kamera, benötigt er zunächst ein guten Grund, und dann auch die grundsätzliche Zustimmung des Betriebsrats.

Gruss Penny

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 07:03 Uhr

Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.08.2018 um 11:22:35 Uhr
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Zitat von @Penny.Cilin:
So haben die Bundesrichter in ihrer Entscheidung festgelegt, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten.
ham'se nicht und steht da auch nicht.

Man muss allerdings auch dazu sagen, dass der Artikel extrem beschissen geschrieben ist.
Mitglied: VGem-e
VGem-e 29.08.2018 um 11:35:53 Uhr
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Moin,

tja, Dienst ist Dienst bleibt Dienst usw.

Und private Dinge machte ich früher überwiegend am Laptop und inzwischen (inkl. Onlinebanking) auf einem Tablet.

Gruß
Mitglied: Herbrich19
Herbrich19 30.08.2018 um 01:38:10 Uhr
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Was mit mit einer Video Kamera im Serverraum? Das ist (Stichwort Datenschutz) ein triftiger Grund?

LG, J Herbrich