wuurian
Goto Top

Urteil des Bundesgerichtshofs Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das > Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

Content-Key: 373917

Url: https://administrator.de/contentid/373917

Printed on: April 25, 2024 at 05:04 o'clock

Member: Pedant
Pedant May 16, 2018 at 18:42:47 (UTC)
Goto Top
Hallo wuurian,

ja, leider hat er das und dann noch mit einer derart schwachen Begründung.

So wird aus dem Recht auf Privatspäre in Kürze:
"Aber ich muss doch die Kamera laufen lassen, damit ich bei einem Unfall was in der Hand habe. Das ist doch mein gutes Recht."

Gruß Frank